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Fragen & Antworten (FAQ) zum Thema Waffenkauf & Munition bei FRANKONIA: Waffenerwerb, Waffengesetz, Erwerbsberechtigung (EWB), erwerbscheinpflichtige Artikel, Versand von Waffen und Munition, Bestellung ins Ausland, Ersatzteile, Retoure, Waffenaufbewahrung, AGB

Waffen- und Munitionskauf

Häufig gestellte Fragen zum Thema Waffen- und Munitionskauf
  • Welche Kategorien von Schusswaffen gibt es in Österreich?

    In Österreich werden Schusswaffen in drei Hauptkategorien eingeteilt:

    • Kategorie A: Verbotene Waffen (z. B. Kriegswaffen, Vollautomaten, Pump-Action-Flinten). → Diese führen wir nicht im Sortiment.
      Schalldämpfer und lange Magazine führen wir im Sortiment – Schalldämpfer nur mit Jagdschein. Lange Magazine mit entsprechender Berechtigung
    • Kategorie B: Pistolen, Revolver, halbautomatische Lang- und Kurzwaffen. → Diese finden Sie in unserem Sortiment. Der Erwerb ist nur mit Waffenbesitzkarte-/pass möglich.
    • nur mit Waffenbesitzkarte möglich
    • Kategorie C: Repetierbüchsen, Unterhebelrepetierer, Kipplaufwaffen, Flinten. → Diese Waffen bieten wir in großer Auswahl für Jäger und Sportschützen an.

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  • Welche Produkte kann ich ab 18 Jahren frei erwerben?

    Mit Altersnachweis können Sie bei uns folgende Produkte kaufen:

    • Luftgewehre, Luftpistolen und CO₂-Waffen (bis Kaliber 5,6 mm)
    • Gas-, Signal- und Schreckschusswaffen
    • Airsoft-Waffen
    • Pfefferspray

    Diese Artikel erhalten Sie direkt im Ladengeschäft oder online in unserem Shop unter www.frankonia.at

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  • Was bedeutet die „Abkühlphase“ beim Kauf von Kategorie-C-Waffen?

    Wenn Sie keine Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte besitzen, gilt eine dreitägige Wartefrist.
    Beispiel: Kauf am Montag → Abholung frühestens am Freitag.

    Ihr Kaufbeleg gilt als Nachweis, wir verwahren die Waffe während dieser Zeit für Sie.

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  • Welche Dokumente benötige ich für den sofortigen Erwerb von Kategorie-C-Waffen?

    Mit folgenden Dokumenten können Sie Kategorie-C-Waffen sofort mitnehmen:

    • Waffenbesitzkarte/-pass
    • Jagdkarte

    Wir führen bei jedem Kauf eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung im Zentralen Waffenregister (ZWR) durch.


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  • Welche Voraussetzungen gelten für Kategorie-B-Waffen?
    • Erwerb nur mit Waffenbesitzkarte/-pass (ab 21 Jahren, in Ausnahmefällen ab 18 Jahren)

    In unserem Geschäft beraten wir Sie gerne, welche Modelle für Sportschützen oder den jagdlichen Einsatz in Frage kommen.

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  • Welche Regeln gelten für den Erwerb von Munition?
    • Kategorie C-Munition: Erwerb mit Registrierungsbestätigung, Jagdkarte, Waffenbesitzkarte oder Waffenpass.
    • Kategorie B-Munition: Erwerb nur mit Waffenbesitzkarte oder Waffenpass. Hohlspitzmunition ist ausschließlich für Jäger und Sportschützen erlaubt.

    Wir bieten Munition in allen gängigen Kalibern an – bitte bringen Sie Ihre gültigen Nachweise mit.

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  • Darf ich als EU-Bürger Waffen oder Munition in Österreich erwerben?

    Nein, das ist in Österreich leider nicht möglich. Sie können Ihre Anfrage gerne an export@frankonia.de senden oder uns Ihren Wunsch vor Ort mitteilen, damit wir ihn weiterleiten können.

    Die Abwicklung erfolgt dann über die Frankonia Handels GmbH & Co. KG in Deutschland.

    Wir unterstützen Sie gerne mit Informationen zu den notwendigen Genehmigungen.

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  • Wer darf Treibladungspulver erwerben?

    Österreicher ab 18 Jahren mit entsprechender Bewilligung oder als Jäger, Sportschütze oder Brauchtumsschütze.
    Notwendige Dokumente sind z. B. Schießmittelschein, Waffenpass, Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte.

    Bei uns erhalten Sie das passende Zubehör für Wiederlader. Werfen Sie doch mal einen Blick in unseren Shop auf www.frankonia.at

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