Victorinox Schweizer Soldatenmesser 08 – 10 Funktionen Online Shop
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PRODUKTDETAILS
- große, feststellbare Einhandklinge mit 2/3 Wellenschliff
- ideal für Sägen von Holz oder Abisolieren von Draht
- 10 Funktionen
- hergestellt in der Schweiz
Das VICTORINOX Schweizer Soldatenmesser 08 ist ein großes Taschenmesser mit 10 Funktionen. Dieses Messer hat militärische Tauglichkeit. Mit seinen rutschfesten Zwei-Komponentenschalen meistert dieses 111 mm lange Taschenmesser jede Herausforderung. Alle Werkzeuge sind aus hochwertigem Edelstahl gefertigt. Die feststellbare Schneideklinge ist mit einem Wellenschliff versehen und hat Einhandfunktion.
Werkzeuge
- grosse Klinge mit Wellenschliff
- Stech-Reib-Ahle
- Kapselheber
- Schraubendreher 5 mm, feststellend
- Drahtabisolierer
- Holzsäge
- Phillips-Schraubendreher 1/2
- Dosenöffner
- Schraubendreher 3 mm
- Ring
Hersteller
EU Verantwortliche Person
Daten | Werte |
---|---|
Gesamtlänge in cm | 11,1 |
Klingenlänge in cm | 7 |
Klingenstahl | Edelstahl |
Klingenverriegelung | Slipjoint |
Grifflänge in cm | 4,1 |
Griffmaterial | Kunststoff |
inklusive Messerscheide | nein |
Material Scheide / Etui | - |
Gewicht in g | 131 |
EAN Nummer | 7611160017055 |
Kundenbewertungen
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Schweizer Soldatenmesser 08 – 10 Funktionen
Robust
„Hier handelt es sich um ein robustest sehr gutes Messer. Bin sehr zufrieden. Es ist sehr scharf und schnittfest (Schnitt bleibt scharf).Mit der Säge lassen sich Äste von mehr als 4cm Dicke gut und zügig durchtrennen. Handlich, praktisch und gut.“Hilfreich?Vielen Dank! Ihr Feedback zu dieser Bewertung wurde eingereicht.Rezension meldenSuper Allzweck-Messer
„sehr gutes und stabiles Messer. Durch den Wellenschliff und die größere Klinge extrem gut beim Schneiden und durch die Einhandfunktion kann man auch knifflige Situationen gut meistern. Kein Vergleich zu den sonst üblichen roten Schweizer-Offiziermessern. Einziger Nachteil aus meiner Sicht ist der fehlende Korkenzieher.“Hilfreich?Vielen Dank! Ihr Feedback zu dieser Bewertung wurde eingereicht.Rezension meldenQualität für die Jackentasche
„Bin von dem Messer positiv überrascht. Wenger - Qualität von Victorinox! Um Längen besser als die bekannten rotbeschalten Standartmodelle. Klingen und Wekzeuge aus gutem Stahl, angenehme Griffschalen. Selbst der große Schraubebdreher läßt sich verriegeln. Positiv: Endlich mal ein höherwertiges Schweizer mit Kreuzschlitz - Schraubebzieher. Auf der Suche nach dem Minimal - Werkzeugkasten für die Jackentasche? - Ganz klare Kaufempfehlung! Durch die feine Sägezahnung der Klinge ist es auch für die "Brotzeit" einsetzbar, und beim Öffnen bleibt eine Hand frei.“Hilfreich?Vielen Dank! Ihr Feedback zu dieser Bewertung wurde eingereicht.Rezension meldenEinwandfrei
„Qualitativ hochwertig, handlich und vielseitig einsetzbar.“Hilfreich?Vielen Dank! Ihr Feedback zu dieser Bewertung wurde eingereicht.Rezension melden
Fragen und Antworten
- Frage:Bei diesem Messer handelt es sich doch um ein Einhandmesser, oder? Damit dürfte es gem. Waffegesetz doch eigentlich nicht in der täglichen Hosentasche mitgeführt werden, oder liege ich da falsch?
- Antwort:Ich finde keine Informationen zur Retoure dieses Artikels...Antwort meldenHilfreich?VielenDank! Ihr Feedback zu dieser Frage wurde eingereicht.
- Antwort:Klar ist das in Deutschland verboten. Einhandmesser, also Messer, die sich einhändig öffnen und arretieren lassen, unterliegen in Deutschland einem Führverbot nach § 42a WaffG. Das bedeutet, dass das Führen dieser Messer in der Öffentlichkeit grundsätzlich verboten ist, unabhängig von der Klingenlänge. Ausnahmen vom Führverbot: Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen das Führen eines Einhandmessers erlaubt ist, wenn ein "berechtigtes Interesse" vorliegt. Dies ist unter anderem der Fall bei: Berufsausübung: Wenn das Messer im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit benötigt wird, zum Beispiel bei Handwerkern oder Forstwirten. Brauchtumspflege: Bei traditionellen Veranstaltungen oder Bräuchen kann das Führen eines Einhandmessers erlaubt sein. Sport: Im Rahmen von sportlichen Aktivitäten, wie zum Beispiel beim Klettern, kann ein berechtigtes Interesse vorliegen. Allgemein anerkannte Zwecke: Hierunter fallen weitere Zwecke, die im Einzelfall von den Behörden oder Gerichten anerkannt werden können. Wichtige Hinweise: Das Führen zur Selbstverteidigung ist kein berechtigtes Interesse. Der Transport eines Einhandmessers in einem verschlossenen Behältnis ist erlaubt. Einhandmesser dürfen nicht in Waffenverbotszonen mitgeführt werden. Verstöße gegen das Waffengesetz können strafrechtliche Konsequenzen haben, von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Zusätzliche Informationen: Einhandmesser sind Messer, deren Klinge einhändig geöffnet und arretiert werden kann. Ob ein Messer als Einhandmesser gilt, wird anhand seiner Konstruktion beurteilt. Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, die nicht einhändig bedienbar sind, unterliegen ebenfalls dem Führverbot.Antwort meldenHilfreich?VielenDank! Ihr Feedback zu dieser Frage wurde eingereicht.
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